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Muss die „Genossenschaft“ meinen mitgemieteten Boiler/meine mitgemietete Therme reparieren?

Ja, die Genossenschaft ist zur Reparatur verpflichtet.


Haftungsausschluss

Das Ergebnis des Wohnrechtsberaters gibt einen Hinweis auf die österreichische Rechtslage und beruht im Wesentlichen auf Ihren Angaben. Aus diesem Grund kann die AK für das Beratungsergebnis keine Haftung übernehmen.

Wenn Sie rechtliche Schritte gegen einen Vermieter einleiten wollen oder Ihnen eine rechtliche Auseinandersetzung droht, ist eine genaue Abklärung Ihrer Rechtsposition unbedingt nötig. Wenden Sie sich dafür an Ihre AK oder an Ihr Bezirksgericht (Amtstag).