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Wohnrechtsberater
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Ich habe Fragen zu meiner Betriebskostenabrechnung.
Kann ich vom Mietvertrag (Mietvertragsangebot) zurücktreten?
Muss die „Genossenschaft“ die Wohnungseingangstüre (inklusive Türschloss) oder ein Fenster reparieren?
Muss die „Genossenschaft“ einen Wasserrohrbruch beheben?
Muss die „Genossenschaft“ meine Einbauküche ablösen?
Muss die "Genossenschaft" meine Jalousien, Rollläden oder meine Markise ablösen?
Muss die „Genossenschaft“ meinen mitgemieteten Boiler/meine mitgemietete Therme reparieren?
Muss die Kaution verzinst werden?
Muss ich bei Auszug aus der Wohnung ausmalen?
Wer muss die Reparatur einer mitgemieteten Therme / eines mitgemieteten Boilers bezahlen?
Wie hoch ist die Maklerprovision für den Mieter/die Mieterin bzw. den Käufer/die Käuferin einer Wohnung oder eines Hauses?
Wie lange ist die Kündigungsfrist bei einem unbefristeten Mietvertrag?
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Haftungsausschluss
Haftungsausschluss
<p>Das Ergebnis des Wohnrechtsberaters gibt einen Hinweis auf die österreichische Rechtslage und beruht im Wesentlichen auf Ihren Angaben. Aus diesem Grund kann die AK für das Beratungsergebnis keine Haftung übernehmen.<br><br>Wenn Sie rechtliche Schritte gegen einen Vermieter einleiten wollen oder Ihnen eine rechtliche Auseinandersetzung droht, ist eine genaue Abklärung Ihrer Rechtsposition unbedingt nötig. Wenden Sie sich dafür an Ihre AK oder an Ihr Bezirksgericht (Amtstag).</p>